Bedingungen
Alle Aufträge für Verkauf und Lieferbedingungen werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkannt der Bezüger die Gültigkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der Gasser AG, schriftlich bestätigt worden sind.
Preise
Die Preise verstehen sich, ausschließlich für Unternehmungen, besondere Vereinbarungen vorbehalten, netto ab Gasser AG, oder franko geliefert mit LKW auf Baustelle, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Gewichtspreise enthalten die Waaggebühr. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Lieferzeit
Alle Produkte müssen schriftlich oder telefonisch vorbestellt werden. Für Bestellungen am Vortag sind wir dankbar. Ihre Bestellung läuft schnell und fehlerfrei, wenn Sie die nachstehenden Informationen bekannt geben: Ihren Firmennamen, Baustellen-Adresse/-Telefon, Liefermenge, Datum und Zeitpunkt der Lieferung.
Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung. Grundsätzlich sind pro Lieferung 18 to (11 m3) vorgesehen. Sammelbestellungen sind jedoch möglich. Für Lieferungen unter 15 to wird ein Zuschlag berechnet. Auf Wunsch werden die Steine in einer Welaki- oder Abrollmulde geliefert. Somit müssen die Steine nicht sofort gekippt werden, und Sie können die Mulden nach Bedarf entleeren. Dafür erheben wir eine einmalige Zusatzgebühr. Ab 10. Tag wird eine Muldenmiete von Fr. 5.- pro Tag verrechnet. Innert 10 Tagen werden Restmengen zurückgenommen und zum Materialwert vergütet. Die Lieferung sowie eventuelle direkte Versetzarbeiten erfolgen in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wartezeiten werden nach Astag-Tarif verrechnet.
Beanstandungen
Beanstandungen hinsichtlich Menge, Qualität oder Bearbeitung sind uns sofort bekannt zu geben. Erfordern erhebliche Mängel die Rücknahme ganzer Sendungen, so muss die Beanstandung vor dem Auslad erfolgen. Beanstandete Steine dürfen nicht versetzt werden. Über den Materialwert fehlerhafter Stücke hinausgehende Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. Struktur und Farbabweichungen können nicht beanstandet werden, da solche Abweichungen naturbedingte Eigenheiten des Materials sind und nicht vermieden werden können.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma Gasser AG, Dagmersellen.
Verpackung
Tauschpaletten (SBB-, Euro-Paletten usw.) sind dem Transportunternehmen sofort zurückzugeben, ansonsten sie mit Fr. 25.- in Rechnung gestellt werden. Einwegpaletten und Verschläge sind normalerweise im Preis inbegriffen und werden nicht vergütet.
Zahlungsbedingungen
Die Fakturen sind zahlbar innert: 10 Tagen mit 2 % Skonto 30 Tagen netto oder nach Vereinbarung Nach 60 Tagen wird ein Verzugszins von 8% verrechnet und es fallen alle Rabatte usw. dahin. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, so werden sämtliche Guthaben, ohne Rücksicht auf die vereinbarten Termine , ohne weiteres fällig. Bei Bestellungen, welche in Teillieferungen ausgeführt werden, wird monatlich fakturiert. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Gerichtsstand
Willisau

